Beschlussvorlage - 4/1471/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und folgende Punkte finden zum abschließenden Beschluss Berücksichtigung:

  • In der Begründung wurde aufgrund einer Stellungnahme des Fachdienstes Bauordnung und Planung des Landkreises Nordwestmecklenburg die Bewertung eines im Landesraumentwicklungsprogramm durch die Planung betroffenen Zieles der Raumordnung und Landesplanung ergänzt.
  • In der Begründung wurde aufgrund einer Stellungnahme des Fachdienstes Bauordnung und Planung des Landkreises Nordwestmecklenburg für die Umsetzung bezüglich der Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen auf die nächste Planungsstufe, den Bebauungsplan, hingewiesen.
  • In der Begründung wurde aufgrund einer Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern der Hinweis auf die Informationspflicht beim Fund eines Bodendenkmals im Plangebiet ergänzt.
  • In der Planzeichnung wurde das Baugesetzbuch in seiner derzeit gültigen Fassung als Rechtsgrundlage ergänzt.

Da die Grundzüge der Planung durch die Anpassungen unberührt bleiben, kann die Gemeindevertretung den abschließenden Beschluss fassen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  2. Die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen sowie nach Vorliegen der Genehmigung diese ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
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Finanz. Auswirkung

 

Keine. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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