Beschlussvorlage - 3/0175/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 06.10.2023 wurde Herr Christian Geyer zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Palingen gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V

werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Christian Geyer hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr bereits abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

Hinweis: Mit Annahme der Wahl zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Palingen hat Herr Geyer schriftlich seinen Rücktritt von der Funktion stellv. Orstwehrführer der FF Palingen erklärt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Herrn Christian Geyer zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Palingen zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Christian Geyer zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

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Finanz. Auswirkung

 

Zahlung Aufwandsentschädigung ab Oktober 140,- € mtl. (1.680,- € jährlich)

 

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