Beschlussvorlage - 3/0176/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 06.10.2023 wurde Frau Claudia Wegner zur stellv. Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Palingen gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl der stellv. Ortswehrführerin der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Frau Claudia Wegner hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiterin einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Hauptlöschmeisterin zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl der Frau Claudia Wegner zur stellv. Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Palingen zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Frau Claudia Wegner zur Ehrenbeamtin ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeisterin.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Zahlung Aufwandsentschädigung ab Oktober 70,- € mtl. (840,- € jährlich)

 

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