Informationsvorlage - 6/0832/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Finanzbericht wird jeweils zum 30.06. bzw. 30.09. eines Jahres erstellt und dient zur Information der Mitglieder des Amtsausschusses über den Stand der Resultate der Ergebnis- und Finanzrechnung des Amtes Schönberger Land.

 

Die Informationsvorlage dient zum Nachweis der nachgekommenen Berichtspflicht gegenüber des Amtsausschusses gemäß § 20 GemHVO-Doppik.

 

 

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Anlagen

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