Beschlussvorlage - 2/0396/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 01.09.2023 wurde Frau Hinrichs eine Spende für das Dassower Heimat- und Vereinsfest i.H.v. 150,00 € in bar übergeben, welches am 06.09.2023 in der Amtskasse eingezahlt wurde; Spender war die Firma Hromada Bauservice aus Dassow.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen. Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung trifft die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Entscheidung zur Annahme unterhalb der Wertgrenzen des § 6 Abs. 3.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

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Beschlussvorschlag

  Der Hauptausschus der Stadt Dassow beschließt, die Spende i.H.v. 150,00€ von der Firma Hromada Bauservice anzumehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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