Beschlussvorlage - 4/1466/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf und Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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05.10.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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24.10.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.11.2023
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Sachverhalt
Es besteht die Absicht der Stadt Dassow auf der Grundlage des Antrages des Vorhabenträgers den Einzelhandelsstandort „Penny" an der B 105 zu erneuern. Der „Penny Markt" wird seit den 1990iger Jahren betrieben. Die Erneuerung des „Penny Marktes" ist vorgesehen, um die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Dassow und auch von Besuchern und Feriengästen zu verbessern. Der neue Markt soll die heutigen Käufer- und Kundeninteressen berücksichtigen. Am bisherigen Standort soll ein Ersatzneubau erfolgen. Der Standort befindet sich unmittelbar an der B 105 und ist bisher planungsrechtlich nicht gesichert. Zum Stadtinnenbereich hin schließen sich östlich die Sporthalle und die Zufahrt zur Rudolf-Breitscheid-Straße an.
Die Stadt Dassow hat den Aufstellungsbeschluss am 04.05.2021 gefasst.
Die Stadt Dassow hat einen Strategieplan zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet mit der „Einzelhandelsuntersuchung für die Stadt Dassow 2021" (CIMA Beratung + Management GmbH, 08. November 2021) erstellt.
Die Planungsanzeige durch die Stadt Dassow ist am 21.07.2021 erfolgt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Untersuchungen zum Einzelhandel mit der „Einzelhandelsuntersuchung für die Stadt Dassow vom 08. November 2021" und der „Auswirkungsanalyse zur Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung eines PENNY Lebensmittelnahversorgers in der Stadt Dassow vom Januar 2021" ist die Landesplanerische Stellungnahme vom 22.12.2021 erfolgt. Im Rahmen der Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass das Vorhaben des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 (Ersatzneubau) Penny Markt westlich der B 105" mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
Die Zielsetzungen werden durch die Stadt Dassow im Entwurf des Flächennutzungsplanes beachtet. Für die Aufrechterhaltung und Sicherung der Nahversorgung ist der Ersatz des bisherigen „Penny Marktes" durch einen an die heutigen Anforderungen angepassten Markt erforderlich. Bei dem Neubau sollen auch die energetischen Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit entsprechend beachtet werden.
Abstimmungen zur verkehrlichen Anbindung fanden im Vorfeld statt. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Verkehrsführungen ist vorgesehen und wurde durch das Straßenbauamt Schwerin im Stellungnahmeverfahren bestätigt.
Naturschutzfachliche Belange wurden geprüft. Artenschutzrechtliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Von einer Verträglichkeit des Vorhabens mit der Natura2000-Schutzgebietskulisse kann ausgegangen werden.
Der „Penny Markt" wird durch die Festsetzungen zur Höhe in die landwirtschaftliche Situation eingefügt. Durch Höhenfestsetzungen wird dies entsprechend beachtet.
Mit der zuständigen Forstbehörde wurde abgestimmt, dass bei einer Neueinrichtung an gleicher SteIle Waldbelange nicht berührt sind. Der Standort wurde entsprechend angepasst und optimiert.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt.
Die Vorentwürfe lagen in der Zeit vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 13. Februar 2023 im Amt Schönberger Land im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB aus. Die Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgte am 20.01.2023.
Es ergeben sich Stellungnahmen der Behörden und TÖB sowie der Nachbargemeinden. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Behörden und Stellen ergaben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Hierzu wird im Einzelnen ausgeführt.
Berücksichtigt werden:
- Erstellung des Durchführungsvertrages im Rahmen des Aufstellungsverfahrens.
- Anpassung der Verfahrensvermerke.
- Ggf. Regelung zu PV-Anlagen im Durchführungsvertrag.
-
Zustimmung der Forst vorliegend.
- Planungsalternativen wurden überprüft. - Ergänzung der Begründung zu textlichen Festsetzungen.
- Klarstellung zu den Ver- und Entsorgungsanlagen insbesondere des Zweckverbandes.
- Absicherung des erforderlichen Löschwasserumfangs.
- Regelung im Durchführungsvertrag.
- Sicherung der Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Niederschlags-wasserableitung.
- Beachtung der Belange des Gewässerschutzes.
- Ausgleichs- und Ersatzanforderungen werden bestimmt. Der Umfang von 764 m2 KFÄ ist zu sichern über ein Ökokonto.
- Die Planung entspricht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes.
- Die Verträglichkeit mit der Natura 2000-Schutzgebietskulisse ist gegeben.
- Abstimmungen zur Abfallentsorgung erfolgen im konkreten Bauantragsverfahren.
- Belange des Abfallwirtschaftsbetriebes sind beachtet.
- Katastersituation wird entsprechend beachtet.
- Belange des Küstenschutzes werden nicht berührt.
- Verkehrliche Anbindung ist gesichert und ausreichend leistungsfähig.
- Zielsetzungen der Ver- und Entsorgung sind umfänglich beachtet.
- Plandokumentation wird um Leitungen ergänzt.
- Behördliche Genehmigungen sind einzuholen.
- Belange der Forst sind durch Lage des Marktes beachtet.
- Löschwasserbereitstellung ist gesichert.
- Präzisierungen im Durchführungsvertrag zu Photovoltaikanlagen und Elektrolade-stationen in Kombination mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan.
- Gegebenenfalls zusätzliche Regelung von Vertragshydranten
- Müllentsorgung unter Berücksichtigung der UVV-Regeln; ggf. Bereitstellung der Abfallsammelbehälter am Entsorgungstag.
Es ergeben sich teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen:
- Artenschutzrechtliche Belange sind beachtet; aufgrund der konkreten örtlichen Situation ist nicht der vollständige Kartierzeitraum der HZE beachtlich
In Bezug auf den Abriss sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen. Unabhängig von den genannten Abrisszeiten können hier bei baubiologischer Begleitung Abrissarbeiten erfolgen.
Es ergeben sich nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen:
- Variantenuntersuchungen wurden durchgeführt. Entgegen der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde ist dies ein Vorzugsstandort, der auch den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht bzw. abgestimmt wurde um die Nahversorgungsaufgaben der Stadt Dassow zu sichern.
- Zur Klarstellung wird gegenüber dem Straßenbauamt dargestellt, dass artenschutzrechtliche Belange nicht berührt werden. Hier erfolgt eine Klarstellung der behördlichen Stellungnahme.
Neben den im Rahmen der Abwägung behandelten Belangen ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen die inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen sind.
Neben dem Bebauungsplan wird der Durchführungsvertrag entsprechend vorbereitet.
Beschlussvorschlag
1. Die aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Seitens der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Dassow wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Iandwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Osten: durch die B 105,
- im Süden und im Westen: durch den vorhandenen Geh- und Radweg bzw. Gehölzflächen am Geh- und Radweg.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen des Textes (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung sowie der Durchführungsvertrag werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.
3. Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind out die Dauer von 6 Wochen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt Schönberger Land öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen.
Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.
In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des Planes von Bedeutung ist.
4. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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29,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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