Beschlussvorlage - 4/1468/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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05.10.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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24.10.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.11.2023
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 am 31. August 2021 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadt Dassow hat das Beteiligungsverfahren für die Behörden und TÖB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 durchgeführt. Die Beteiligung mit dem Entwurf erfolgte in der Zeit vom 21. Februar bis 23. März 2023. Die Behörden und TÖB sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß Beteiligungsschreiben vom 27.02.2023 um Stellungnahme gebeten.
Die Abwägung der Belange ist erfolgt. Die Stadt Dassow hat sich das Abwägungsergebnis zu eigen gemacht.
Die Behörden und TÖB haben Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgegeben. Die Nachbargemeinden haben Stellungnahmen abgegeben. Die Öffentlichkeit hat sich nicht am Verfahren beteiligt.
In den Planunterlagen sind die Ergebnisse der Abwägung zu Berücksichtigen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer inhaltlichen Änderung der Planunterlagen. Die Grundzüge der Planungsabsicht wurden im Beteiligungsverfahren weder für Text-Teil B noch für die Planzeichnung-Teil A oder die Begründung verändert.
Das Planverfahren kann mit dem Satzungsbeschluss der Stadtvertretung abgeschlossen werden.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 19 Abs. 3 BauGB tritt der einfache Bebauungsplan in Kraft.
Beschlussvorschlag
- Gemäß § 19 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der Straße des Friedens im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, begrenzt durch
- Straßenbegleitende Bebauung an der „Straße des Friedens“ vom südlichen Ortseingang mit der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 5 auf der westlichen Seite der Straße und mit den Hausnummern 13 bis Hausnummer 19 auf der östlichen Seite der „Straße des Friedens“
bestehend, aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der Straße des Friedens im Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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11,5 MB
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