Beschlussvorlage - 1/0528/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Lena Mette
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss des Amtes Schönberger Land
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Vorberatung
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02.11.2023
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Entscheidung
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02.11.2023
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Sachverhalt
Aufgrund des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst von 25.10.2020 besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit nach Vereinbarung mit den Beschäftigten, künftige monatliche Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern umzuwandeln. Es handelt sich um einen Leasingvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft. Für die Zeit der Entgeltumwandlung überlässt der Arbeitgeber als Leasingnehmer dem/der Beschäftigten das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung aufgrund eines Entgeltumwandlungs- und Nutzungsüberlassungsvertrages. An diese Vereinbarung sind die Beschäftigten für eine Dauer von längstens 36 Monate gebunden.
Bestandteile des Leasingvertrages sind insbesondere die Fahrräder, mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör, Versicherungen sowie Service und Wartungsleistungen. Jeder/jedem Beschäftigten wird ein Fahrrad überlassen, dessen Preis inklusive des geleasten Zubehörs die Wertgrenze von 7.000 € brutto nicht überschreiten darf. Die Beschäftigten sind berechtigt, das Fahrrad, das Zubehör und ggf. die Versicherung selbst aus dem Angebot des Leasinggebers auszuwählen.
Mögliche Kosten für den Arbeitgeber entstehen ggf. durch die Zahlung der Versicherungsprämien. Dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Leasinggeber und kann daher noch nicht benannt werden.
Es besteht für den Arbeitgeber weder eine Pflicht, dieses Angebot zu unterbreiten, noch kann ein Anspruch der Beschäftigten aus dem Tarifvertrag abgeleitet werden.
Ein solches Angebot kann zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers führen. Auch im Hinblick auf den Klimaschutz, die Gesundheitsförderung und die Steuerersparnis ist das Vorhaben „Jobrad“ von Interesse.
Eine Umfrage des Personalrats an die Beschäftigten des Amtes führte zu positiven Rückmeldungen bezüglich des Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Da es bereits auch Anfragen von einigen Städten und Gemeinden gab, ist es sinnvoll eine gemeinsame Ausschreibung vorzunehmen.
Informationen zum Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung können unter anderem der folgenden Internetseite entnommen werden: https://www.jobrad.org/jobrad-oeffentlicher-dienst.html
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Das Amt bietet den entsprechenden Beschäftigten die Möglichkeit des Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung an.
Soweit einzelne amtsangehörige Gemeinden und Städte sich dem Projekt anschließen, erfolgt die Beschaffung und Abrechnung zentral über das Amt.
Das Vergabeverfahren und die Zuschlagsentscheidung zum Leasingvertrag wird von der Amtsverwaltung durchgeführt. Die Unterzeichnung erfolgt gemäß den Vorgaben der Hauptsatzung.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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177,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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461,2 kB
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