Beschlussvorlage - 4/1476/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Flöhkamp"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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16.11.2023
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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23.11.2023
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Sachverhalt
Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 „Flöhkamp“ hat die Gemeinde Selmsdorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Süden der Ortslage Selmsdorf geschaffen. Sie hatte damit auf die anhaltende Nachfrage von Wohnbauflächen reagiert. Der Bebauungsplan Nr. 10 wurde mit Ablauf des 27. Juli 2005 rechtskräftig.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 10 sind derzeit nahezu vollständig bebaut. Lediglich die Grundstücke im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes sowie zwei weitere direkt angrenzende Hinterliegergrundstücke sind noch unbebaut.
Ziel der vorliegenden Planung ist es daher, auf den Flurstücken 240/1 und 241/5 der Flur 3 in der Gemarkung Selmsdorf Dorf ein neues Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Erschließung der beiden Grundstücke in zweiter Reihe festzusetzen. Ein bisher nicht umgesetztes Anpflanzungsgebot muss deshalb verschoben werden, eine Änderung der Flächengröße ergibt sich dadurch aber nicht.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Flöhkamp“ und die Begründung dazu. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 sowie der dazugehörigen Begründung, ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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737,1 kB
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