Beschlussvorlage - 4/1488/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 wird erforderlich, um im Zentrum der Ortslage Rupensdorf den Wiederaufbau eines Einfamilienhauses planungsrechtlich vorzubereiten. Das Mittel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde gewählt, um die Realisierung des Wohngebäudes zeitnah zu gewährleisten. Außerdem soll sich das Gebäude in die weitere Gestaltung der Ortslage einfügen.

Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung sowie der Nach-verdichtung handelt, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt werden.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 für den in der Anlage dargestellten Bereich im Ortsteil Rupensdorf, umfassend die Flurstücke 64/1, 64/2, 72/7 sowie 72/8 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Rupensdorf, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Innerhalb des Geltungsbereiches soll der Wiederaufbau eines Wohngebäudes planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen.

 

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Anlagen

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