Beschlussvorlage - 2/0413/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2021 in seiner Sitzung am 17.10.2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 352.735,79 €, im Wesentlichen verursacht durch nicht veranschlagte Abschreibungen (T€ 266) aufgrund der Aktivierung von Vermögensgütern (Infrastrukturvermögen, Spielplatz) aus der Treuhandmaßnahme Mühlenbruch. Des Weiteren erfolgte die Anpassung (Abgang T€ 37) der als Festwert bilanzierten Dienst- u. Schutzbekleidung der FFW gem. Bewertungsrichtlinie, die Restwertkorrektur der als Gruppe bewerteten Verkehrszeichen (Abgang T€ 8,8) sowie die Ausbuchung der vergeblichen Planungskosten zur Maßnahme Bolzplatz (T€ 12,6).

Die Deckung der verursachten Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

 

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 26.09.2023.

Für das Berichtsjahr war gemäß § 37 Abs. 6 GemHVO-Doppik die Auflösung der in 2019 gebildeten Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i. H. v. T€ 1.392,4 vorzunehmen.

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklage beträgt T€ 1.081.033,87

 

Der Ergebnisvortrag nach 2022 beträgt, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren, 4.452.814,21 €.

 

Die Gemeinde Selmsdorf verfügt zum 31.12.2021 über liquide Mittel i. H. v. 7.600.108,51 € (Forderungen ggü. dem Amt aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand).

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 352.735,79 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

 

 

 

 

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

-

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Anlagen

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