Informationsvorlage - 6/0833/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Finanzbericht wird jeweils zum 30.06. bzw. 30.09. eines Jahres erstellt und dient zur Information der Gemeindevertretung über den Stand der Resultate der Ergebnis- und Finanzrechnung der Gemeinde.

 

Der Finanzbericht wurde an alle Mitglieder der Gemeindevertretung im vorab zur Kenntnis übergeben /übersandt.

 

Für die digital arbeitenden Gemeindevertreter ist der Finanzbericht dem Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.09.2023 beigefügt. Für alle weiteren Gemeindevertreter ist der Finanzbericht am 09.10.2023 in Papier versendet.

 

 

Die Informationsvorlage dient zum Nachweis der nachgekommenen Berichtspflicht gegenüber der Gemeindevertretung gemäß § 20 GemHVO-Doppik.

 

 

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Anlagen

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