Beschlussvorlage - 2/0419/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Beschluss der 3. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2022/2023 beinhaltet unter anderem auch eine Kreditaufnahme zur Deckung des Finanzmittelfehlbetrages aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.000.000 €.  Die Kreditaufnahme ist eine genehmigungsbedürftige Festsetzung. Sofern diese durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt wurde, kann zeitnah die Kreditaufnahme erfolgen. Da hierzu jedoch ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich wäre, wird zur kurzfristigen Durchführung empfohlen, dass der Bürgermeister nebst Stellvertreter/in die Annahme des wirtschaftlichsten Angebots der jeweiligen Bank erklären und den Darlehensvertrag abschließen können.

 

Es werden nach Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung dem Bürgermeister nebst Stellvertreter/in Angebote mit dem jeweils gültigen Tageszinssatz vorgelegt.

Folgende Modalitäten werden zur Angebotsunterbreitung vorgegeben:

Darlehensart:    Annuität

Darlehenssumme:   3.000.000 €

Zinsbindung:   10 Jahre

Laufzeit:              Endfinanzierung innerhalb von a) 10 Jahren;

    b) 20 Jahren

Zins- und Tilgungsleistung: vierteljährlich nachträglich zum 15.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 3.000.000 € und beauftragt den Bürgermeister nebst Stellvertreter/in einmalig, die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut zu erklären und den Darlehensvertrag abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

Zins- und Tilgungsleistungen gemäß 3. NTHH-Satzung zum Doppelhaushalt 2022/2023

 

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