Beschlussvorlage - 2/0418/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat den Grundsatzbeschluss gefasst, eine 3.Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2022/2023 zu erlassen. Nach § 48 KV MV ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Zusätzlich wird eine Kreditaufnahme i.H.v. 3.000.000 € veranschlagt.

Der Finanzierungsbedarf für das Gewerbegebiet „Kurzstucken“ wird aufgrund des 3. Sachstandsberichtes aufgestockt. Enthalten sind zusätzliche Erdarbeiten, Straßenbeleuchtung und die Deckenerneuerung der Selmsdorfer Landstraße.

Zudem fallen geplante Fördergelder für den Neubau des Feuerwehrgebäudes und der Laufbahn weg.

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung ist in 2023 mit einem Gewerbesteuerausfall i.H.v. 1.500.000 € zu rechnen.

Am 06.09.2023 erging ein Teilrückforderungsbescheid der Fördergelder für die Deckenerneuerung der B104.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan zum Doppelhaushalt 2022/2023.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

5.400.000,00 €

4.500.000,00 €

 

 

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

2.400.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

3.000.000,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

57100/1431-57

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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