Beschlussvorlage - 2/0405/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Schönberg für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum

31. Dezember 2021 in seiner Sitzung am 18.10.2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 342.768,64 €.

Diese gründen im Wesentlichen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 54,3) sowie aufgrund der an die Grundstücksgesellschaft der Stadt Schönberg weitergereichten Zuwendung (Auszahlung als Investitionszuschuss) zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft (T€ 200) und den damit verbundenen, darzustellenden Tilgungsanteil (T€ 76,3), der zur aufwandswirksamen Reduzierung des Zuwendungsbestandes führt.

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Im Falle der vorgenannten weitergereichten Zuwendung an die Grundstücksgesellschaft der Stadt Schönberg erfolgte die vorangegangene Einzahlung (LFI) in die zweckgebundene Kapitalrücklage in identischer Höhe, deren ertragswirksame Auflösung deckt den aufwandswirksamen Tilgungsanteil.

Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 weist die Stadt Schönberg ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i. H. v. 298.699,30 € aus. Eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 (4) GemHVO erfolgte in Höhe von 76.344,21 € sodass am 31.12.2021 ein Jahresüberschuss i. H. v. 375.043,51 € ausgewiesen wird.

 

Die Stadt Schönberg verfügt zum 31.12.2021 über liquide Mittel i. H. v. 4.504.967,08 €.

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bestehen zum Bilanzstichtag i. H. v. 3.758.674,38 €

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 15.09.2023.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss i. H. v. 375.043,51 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2022 saldiert sich damit auf 1.508.206,09 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 342.768,64 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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