Beschlussvorlage - 2/0428/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Oktober 2023 wurde durch die Firma „Bosch Service Lau GmbH“ in der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg eine Sichtschutzfolie im Serverraum an den Fenstern verklebt.

Die Firma verzichtet auf die Begleichung der Rechnung i.H.v. 349,11 € und bittet um eine Spendenbescheinigung in Höhe des Entgeltverzichtes.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die oben aufgeführte Spende i.H.v. 349,11 € anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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