Beschlussvorlage - 4/1493/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schlossbereich - Wiesenkamp" in der Stadt Dassow
- Satzungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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28.11.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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12.12.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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28.11.2023
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Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 28.07.2020 gefasst. Das Verfahren wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt.
Am 20.10.2020 hat die Stadtvertretung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 07.12.2020 bis einschließlich 01.02.2021. Mit Schreiben vom 07./08.12.2020 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Am 05.04.2022 hat die Stadtvertretung die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand vom 09.05.2022 bis einschließlich 14.06.2022. Mit Schreiben vom 10.05.2022 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie deren Abwägung inkl. Ergänzungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen vom 31.08.2023 behandelt. Die Beschlussempfehlung ist in der Anlage 1 ersichtlich.
Auf Grund der Stellungnahmen der Denkmalbehörden (Landkreis NWM sowie LA für Kultur und Denkmalpflege MV) wurden in Abstimmung mit den Behörden und dem Grundstückseigentümer insbesondere geändert:
- Einführung von Baulinien Anstatt Baugrenzen im Bereich des Wirtschaftshof,
- Festsetzungen zu Stellplätzen im Bereich des Wirtschaftshofs,
- Festlegungen zu den Müllstandorten in der Schlossallee,
- Festlegungen zu den Terrassen im Bereich der Schlossallee und dem Wirtschaftshof,
- Festlegung auf Einzelhausbebauung im Ferienhausgebiet,
- Zuordnung der Bebauung zu den jeweiligen Sondergebieten im Bereich der alten Gärtnerei.
Auf Grund der Stellungnahme der Umweltbehörde u.a. wurde geändert:
- in der Bilanzierung wurde entsprechend HzE 2018 die Wertigkeit der Biotoptypen von Stufe 2 auf Stufe 3 konsequent angewandt,
- die Eingriffsbilanz wird um die Darstellung der Waldumwandlung zugunsten der Wiederherstellung der denkmalgeschützten Parkanlage ergänzt, so dass diese nun für beide Waldumwandlungsverfahren (zugunsten der Parkanlage und zugunsten der Bebauung) dargestellt ist,
- innerhalb des Sondergebietes „SO FH“ wurden im Südosten die straßen- und grabenbelgleitenden Weiden sowie weitere Pflanzgebote festgesetzt,
- neu erstellt wurde ein gutachterlicher Nachweis zum Einleiten des Oberflächenwassers im Uhlenbruch, verbunden damit sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Amphibienbestandes.
Als weitere redaktionelle Änderungen an der Planung wurde u.a. vorgenommen:
- Darstellung der Sichtdreiecke
- für das Müllfahrzeug wurde auf dem südwestlichen Parkplatz eine kreisförmige Erschließung integriert
Stellungnahmen der Öffentlichkeit bezogen sich u.a. auf:
- den zu beachtenden Schutzstatus von Einzelbäumen,
- die Wegeführung durch das angrenzende Naturschutzgebiet,
- das Parkverhalten im Strandweg sowie dem Wunsch nach einem Bauverbot für Ferienhäuser.
Nach Sichtung der Stellungnahmen und weiterführenden Abstimmungen mit den betroffenen Behörden werden die grundsätzlichen Festlegungen der 5.Änderung des Bebauungsplans Nr.2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ beibehalten, eine Grundsätzliche Änderung der Planunterlagen ist nicht notwendig. Zu beachtende Änderungen wurden in Abstimmung mit den betroffenen Einwandgebern sowie den Eigentümernvorgenommen.
Ableitung aus dem Flächennutzungsplan
Bebauungspläne müssen sich aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Zusammenhang mit der 5.Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ wurde seitens des Landkreises Nordwest-Mecklenburg eine Änderung des FNP gefordert, da Ausweisungen der verbindlichen Bauleitplanung insbesondere im Bereich der denkmalgeschützten Parkanlage sich nicht aus den Vorgaben des FNP ableiten ließen. Der FNP wurde in der Zwischenzeit im Parallelverfahren zur 5.Änderung des BP 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ geändert (§ 8 Abs.3 BauGB). Der Feststellungsbeschluss wurde am 11.07.2023 von der Stadtvertretung gefasst.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die 5.Änderung des BP 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ als Satzung. Bestandteil des Satzungsbeschlusses sind folgende Unterlagen:
- Planzeichnung Bebauungsplan im M 1:1.000 als DIN 2 Zeichnung (Änderungsbereich), dieser Plan ist zusätzlich in zwei DIN A3-Pläne (Ost und West) aufgeteilt.
- Planzeichnung Aufhebungsbereiche im M 1:5.000 als DIN A3 Zeichnung.
- Planzeichnung Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme im M 1:2.000 als DIN A4.
- Planzeichnung Aufhebung Waldstatus im M 1:1.500
- In einer Datei: Plankopf als DIN A4-Zeichnung mit Satzungspräambel und Übersichtsplan sowie die Planzeichenlegende
- Die Begründung mit den Textlichen Festsetzungen und dem Umweltbericht
- Bestandteil der Planung sind zusätzlich folgende Anlagen:
Anlage 1: Einzelbaumkartierung, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022
Anlage 2: Biotoptypenkartierung, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022
Anlage 3: Grünordnungsplan, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022
Anlage 4: Pflanzplan Maßnahmen M1 + M2, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022
Anlage 5: Artenschutzfachbeitrag, Büro Ökologische Dienste Ortlieb, Rostock
Anlage 5-1: Gutachten zum Umweltschutz im Teilprojekt „Nutzung des Uhlenbruchs im Rahmen der Regenrückhaltung“ im Gesamtvorhaben „Gutsanlage Pötenitz“
Anlage 6: NATURA 2000-Vorprüfung, GGB DE 2031-301 Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022
Anlage 7: NATURA 2000-Vorprüfung, VSG DE 2031-471 Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022
Anlage 8: Verkehrsgutachten, INROS LACKNER SE , B-Plan Nr. 2 Schloss & Gutsanlage Pötenitz, Stadt Dassow
Anlage 9: Schalltechnische Untersuchung, INROS LACKNER SE, zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2 „Schloss & Gutsanlage Pötenitz“, der Stadt Dassow
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss sowie die Stelle, bei der die Planunterlagen auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, im Amtsblatt des Amtes Schönberger Land sowie im Internet ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von den Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB, § 5 Abs. 5 KV M-V) und weiter auf die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen entsprechend § 44 BauGB hinzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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188,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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1.019,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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126,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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9
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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10
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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11
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(wie Dokument)
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5 MB
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12
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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13
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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14
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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15
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(wie Dokument)
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609,9 kB
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16
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(wie Dokument)
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534,4 kB
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17
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(wie Dokument)
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3 MB
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18
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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