Beschlussvorlage - 4/1503/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 68 Abs. 1 Nr. 1 LWaG sind die Gemeinden zum Ausbau der Gewässer II. Ordnung, zu dem der Katzbach mit der Gewässernummer 11:14/1 zählt, verpflichtet. Der Wasser- und Bodenverband übernimmt satzungsgemäß den Ausbau von Gewässern zur Umsetzung der WRRL in Form einer Vorhabensträgerschaft, über welche eine Vereinbarung mit der jeweiligen Gemeinde/Stadt zu schließen ist.

Der WBV hat für den naturnahen Ausbau des Katzbachs bereits einen Antrag auf Förderung gem. WasserFöRL M-V gestellt und seitens des StALU-WM eine Förderung von 90 % der Kosten bewilligt bekommen. Das beantragte und bewilligte Vorhaben umfasst die HOAI-Planung zur Umsetzung der im Rahmen des Gewässerentwicklungs- und Pflegeplanes konzeptionierten Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials über die Leistungsphasen 1 bis 4. Weiterhin ist vorgesehen, eine Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen. Aus Sicht des WBV ist es sinnvoll, die Planung vollständig von LP 1 bis 8 an ein Büro zu vergeben und stufenweise (LP 1-2, LP 3-4, LP 5-8) zu beauftragen.

Im Amtsbereich Schönberger Land, Stadt Dassow, ist von der Ausbaumaßnahme nur der Rückbau des Wehres in Harkensee betroffen. Der tatsächliche Umfang der Wehr-Rückbaumaßnahme wird derzeit mit Baukosten von 100.436,00 Euro brutto geschätzt. Diese Kosten entsprechen einem Anteil von 18,3 % von den Gesamtbaukosten, die mit 548.958,90 Euro kalkuliert werden. Die Gemeinde Kalkhorst trägt somit den Anteil von 81,7%. Die Aufteilung der Planungs- und Projektkosten sowie weitere Kosten für Flächenbereitstellung erfolgt zunächst auf Basis der o.g. anteiligen Baukosten.

Die Kosten für die gesamte Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 1.329.358,90 Euro. Hiervon werden 90% der Kosten vom StALU-WM getragen, 10% sind als Eigenanteil der Gemeinde zu leisten, die sich im Verhältnis 81,7% Kalkhorst zu 18,3% Dassow aufteilen. Dies bedeutet für die Stadt Dassow einen Eigenanteil von 24.327,27 Euro. Nicht förderfähige Projektsteuerungskosten i.H.v. 3.294,00 Euro sind zusätzlich einzuplanen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow beschließt die Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem WBV und zwischen der Gemeinde Kalkhorst und Stadt Dassow. Entsprechend der Finanzierungsplanung verpflichtet sich die Stadt Dassow ihren jeweiligen Eigenanteil im Haushalt einzuplanen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

 

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

27.621,27 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

27621,27 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

55201-096

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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