Beschlussvorlage - 4/1492/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 28.07.2020 gefasst. Das Verfahren wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt.

Am 20.10.2020 hat die Stadtvertretung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 07.12.2020 bis einschließlich 01.02.2021. Mit Schreiben vom 07./08.12.2020 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Am  05.04.2022 hat die Stadtvertretung die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand vom 09.05.2022 bis einschließlich 14.06.2022. Mit Schreiben vom 10.05.2022  wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie deren Abwägung inkl. Ergänzungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen vom 31.08.2023 behandelt. Die Beschlussempfehlung ist in der Anlage 1 ersichtlich.

Auf Grund der Stellungnahmen der Denkmalbehörden (Landkreis NWM sowie LA für Kultur und Denkmalpflege MV) wurden in Abstimmung mit den Behörden und dem Grundstückseigentümer insbesondere geändert:

  • Einführung von Baulinien Anstatt Baugrenzen im Bereich des Wirtschaftshof,
  • Festsetzungen zu Stellplätzen im Bereich des Wirtschaftshofs,
  • Festlegungen zu den Müllstandorten in der Schlossallee,
  • Festlegungen zu den Terrassen im Bereich der Schlossallee und dem Wirtschaftshof,
  • Festlegung auf Einzelhausbebauung im Ferienhausgebiet,
  • Zuordnung der Bebauung zu den jeweiligen Sondergebieten im Bereich der alten Gärtnerei.

Auf Grund der Stellungnahme der Umweltbehörde u.a. wurde geändert:

  • in der Bilanzierung wurde entsprechend HzE 2018 die Wertigkeit der Biotoptypen von Stufe 2 auf Stufe 3 konsequent angewandt,
  • die Eingriffsbilanz wird um die Darstellung der Waldumwandlung zugunsten der Wiederherstellung der denkmalgeschützten Parkanlage ergänzt, so dass diese nun für beide Waldumwandlungsverfahren (zugunsten der Parkanlage und zugunsten der Bebauung) dargestellt ist,
  • innerhalb des Sondergebietes „SO FH“ wurden im Südosten die straßen- und grabenbelgleitenden Weiden sowie weitere Pflanzgebote festgesetzt,
  • neu erstellt wurde ein gutachterlicher Nachweis zum Einleiten des Oberflächenwassers im Uhlenbruch, verbunden damit sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Amphibienbestandes.

Als weitere redaktionelle Änderungen an der Planung wurde u.a. vorgenommen:

  • Darstellung der Sichtdreiecke
  • für das Müllfahrzeug wurde auf dem südwestlichen Parkplatz eine kreisförmige Erschließung integriert 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit bezogen sich u.a. auf:

  • den zu beachtenden Schutzstatus von Einzelbäumen,
  • die Wegeführung durch das angrenzende Naturschutzgebiet,
  • das Parkverhalten im Strandweg sowie dem Wunsch nach einem Bauverbot für Ferienhäuser.

Nach Sichtung der Stellungnahmen und weiterführenden Abstimmungen mit den betroffenen Behörden werden die grundsätzlichen Festlegungen der 5.Änderung des Bebauungsplans Nr.2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ beibehalten, eine Grundsätzliche Änderung der Planunterlagen ist nicht notwendig. Zu beachtende Änderungen wurden in Abstimmung mit den betroffenen Einwandgebern sowie den Eigentümernvorgenommen.

Ableitung aus dem Flächennutzungsplan

Bebauungspläne müssen sich aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Zusammenhang mit der 5.Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ wurde seitens des Landkreises Nordwest-Mecklenburg eine Änderung des FNP gefordert, da Ausweisungen der verbindlichen Bauleitplanung insbesondere im Bereich der denkmalgeschützten Parkanlage sich nicht aus den Vorgaben des FNP ableiten ließen. Der FNP wurde in der Zwischenzeit im Parallelverfahren zur 5.Änderung des BP 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ geändert (§ 8 Abs.3 BauGB). Der Feststellungsbeschluss wurde am 11.07.2023 von der Stadtvertretung gefasst. 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die in der Anlage befindliche Abwägung zu den im Rahmen der  5.Änderung des BP 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ eingegangenen Stellungnahmen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Abwägungsergebnisse sollen durch die Verwaltung aufbereitet und die Einwandgeber über das Ergebnis der Abwägung informiert werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten werden über einen Erschließungsvertrag mit dem Investor geregelt.

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Anlagen

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