Beschlussvorlage - 4/1512/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow
(Teilbereich der 5. Änderung des B-Pl. Nr. 2 "Schlossbereich - Wiesenkamp" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbetrachtung / Umweltbericht)
- Beschluss über die ergänzende Abwägung gemäß § 214 BauGB -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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28.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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12.12.2023
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 11.Juli 2023 die Abwägung zu den im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 2.Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Die Abwägungsergebnisse wurden durch die Verwaltung aufbereitet und gemeinsam mit den Planunterlagen zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde entsprechend § 6 Abs. 1 BauGB eingereicht.
Mit Schreiben vom 10.November 2023 wurde der von der Stadtvertretung der Stadt Dassow am 11.07.2023 beschlossenen 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung gemäß § 6 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 8BGBL. | S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des TierhaltungskennzeichnungsG die Genehmigung mit nachfolgender Maßgabe erteilt.
Maßgabe
In der Abwägung zu den vorgebrachten Bedenken des PRO Natur Pötenitz e.V, und Bürger 2, die inhaltlich identisch sind, wurde nicht auf die vorgebrachten Einwendungen eingegangen, dass eine Umwandlung von Waldflächen zugunsten von Bauflächen abgelehnt wird.
Die Abwägung ist daher zu ergänzen und durch Beitrittsbeschluss zu bestätigen. Danach kann die Bekanntmachung erfolgen.
Begründung:
Gem. § 2 Abs.3 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Das Gebot sachgerechter Abwägung begründet nicht nur eine objektivrechtliche Verpflichtung, sondern auch einen subjektiv-rechtlichen Anspruch der Planbetroffenen. Das ergibt sich zwanglos aus 8 1 VII BauGB. Die Vorschrift schützt als Teil des Abwägungsgebots ausdrücklich nicht nur öffentliche, sondern auch private Belange, soweit sie abwägungserheblich sind. Der Begriff des „Bewertens" geht noch etwas weiter und ist noch offener. Nach seinem natürlichen Wortsinn beschreibt „Bewerten" ein allgemeines Einschätzen nach Wert und Bedeutung. In dem konkreten normativen Kontext dürfte der neue Begriff das subjektive Gewichten des Materials bezeichnen. Seine Aufgabe besteht darin, die relevanten Aspekte zu analysieren und je nach ihrer Bedeutung in ein Rangverhältnis einzuordnen. Er bringt damit zum Ausdruck, dass das abwägungserhebliche Material nicht nur aufbereitet (ermittelt), sondern auch ausgewertet werden muss. Diese Auslegung im Sinne einer verfahrensrechtlichen „Einordnungsfunktion" von § 2 III BauGB entspricht auch dem Verständnis von „Bewerten“, wie es der unionsrechtlichen RL zu Grunde liegt.
In der Abwägung wurde lediglich darauf abgestellt, dass die Fällung von Bäumen nicht Gegenstand der Flächennutzugsplanung ist und die zuständige Forstbehörde der Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt hat. Nicht in die Abwägung eingestellt wurde jedoch die Ausweitung der Bauflächen in die vormals als Grünflächen, jetzt optisch als Wald anzusehende Fläche, wovon offensichtlich die Einwender sprechen, wenn sie eine Neubebauung im Wald ablehnen. Die Abwägung bleibt zu pauschal, um den Anforderungen des § 1 Abs. 6 BauGB zu genügen.
Änderungsinhalt
Die beschlossene Abwägung wird nunmehr bzgl. des durch die Einwandgeber Nr. 5.1 Pro Natur Pötenitz e.V. und 5.2 Bürger 2 angesprochenen Waldbelanges entsprechend der Maßgabe ergänzt (s. Anlage zum Beschluss). Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Flächentausch von Baugebiet und Grünfläche aus Gründen des Denkmalschutzes motiviert ist. Um die Ziele der Planung, nämlich in diesem Bereich Bauflächen auszuweisen, überhaupt umsetzen zu können, wird nunmehr der nordöstlich liegende Bereich als Baufläche ausgewiesen. Die Stadt gibt, um die Planungsziele umsetzen zu können, dem denkmalschützerschen Belang den Vorzug. Die wegfallenden Waldflächen werden in Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt auf der Ebene des Bebauungsplans ausgeglichen.
Änderungen der Planunterlagen auf Grund der ergänzenden Abwägung
Die Festlegungen der 2.Änderung des FNP werden durch die ergänzende Abwägung beibehalten, eine Änderung der Planunterlagen ist nicht notwendig.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Dassow beschließt die ergänzende Abwägung zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2.Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow eingegangenen Stellungnahmen durch die Einwandgeber Nr. 5.1 Pro Natur Pötenitz e.V. und 5.2 Bürger 2 zu dem Belang Wald.
Die Einwandgeber sollen über das Abwägungsergebnis benachrichtigt werden.
Die Abwägungsergebnisse sollen durch die Verwaltung aufbereitet und gemeinsam mit den Planunterlagen zur Genehmigung eingereicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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443,8 kB
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