Beschlussvorlage - 4/1513/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow wurde mit Maßnahmen erlassen. Wenn ein Flächennutzungsplan bzw. die Änderung eines Flächennutzungsplans mit Maßnahmen genehmigt wird, ist ein Beitrittsbeschluss erforderlich.

Während der Beschluss über die ergänzende Abwägung inhaltlich die bisherige Abwägung ergänzt, erhält der Feststellungsbeschluss seine letzte und damit maßgebende Fassung erst durch den (formalen) Beitrittsbeschluss.

Mit einem Beitrittsbeschluss erklärt sich die Stadtvertretung mit den Änderungen der Abwägung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow einverstanden, die die Kreisverwaltungsbehörde bei der Genehmigung mit Maßgaben verlangt hat. Durch diesen Beschluss wird die Genehmigung wirksam.

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt den Beitritt zum Abwägungsergebnis (Anlagen 1) in der – nach Genehmigung mit Maßgaben durch den Landkreis Nordwestmecklenburg – des am 11. Juli 2023 beschlossenen und mit Schreiben vom 10.11.2023 genehmigten Fassung zum Abwägungsergebnis.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow (Teilbereich der 5.Änderung des BP Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbetrachtung / Umweltbericht) bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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