Beschlussvorlage - 1/0549/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände bei der verbundenen Europa- und Kommunalwahl 2024 und den eventuell stattfindenden Stichwahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Lena Mette
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss des Amtes Schönberger Land
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Vorberatung
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14.12.2023
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 10 der Europawahlordnung erhalten die Wahlvorsteher für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 € und die übrigen Mitglieder eine Entschädigung in Höhe von 25 €.
Nach § 14 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V haben die Mitglieder in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 € für die Vorsitzenden und je 25 € für die weiteren Mitglieder. Hierbei handelt es sich um einen Mindestbetrag. Die Vertretung kann für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.
Der Amtsausschuss hatte am 12.11.2015 die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer und Mitglieder des Gemeindewahlausschusses auf 50 € festgesetzt. Dabei wurde auf eine Differenzierung nach Funktionen verzichtet.
Am 19.05.2019 genehmigte der Amtsausschuss eine Eilentscheidung des Amtsvorstehers, wonach der Wahlvorsteher, Schriftführer und die entsprechenden Stellvertreter für die Teilnahme an einer Schulung zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 € enthalten.
Neben der Aufwandsentschädigung gab es für die Wahlhelfer jeweils morgens und nachmittags eine Verpflegung.
Damit zu den Wahlen am 09.06.2024 ausreichend freiwillige Wahlhelfer/innen gewonnen werden können, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen zu erhöhen. Hierbei kann nach Funktionen und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten unterschieden werden.
Anzumerken ist, dass die Funktionen des Wahlvorstehers und die des Schriftführers größtenteils von Mitarbeitenden der Amtsverwaltung wahrgenommen wird. Diese erhalten neben den Aufwandsentschädigungen noch einen freien Tag als Ausgleich.
Für die Europa- und Kommunalwahl 2024 sowie der eventuell stattfindenden Stichwahl wurde bereits im Amtshaushalt 2024 die Summe von insgesamt 33.000 € (80 € je Person und Wahl) veranschlagt.
In der Anlage finden Sie eine Zusammenstellung der Aufwandsentschädigungen in anderen Ämtern und Städten.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt für die verbundene Europa- und Kommunalwahl 2024 folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:
Mitglieder der Wahlvorstände |
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Funktion |
Hauptwahl |
(Stichwahl) |
Vorsitzender/Vorsitzende |
100,00 € |
100,00 € |
(Schriftführer/in) |
80,00 € |
80,00 |
Weitere Mitglieder |
80,00 € |
80,00 |
Den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses wird 80,00 € als Aufwandsentschädigung gezahlt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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183,5 kB
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