Beschlussvorlage - 1/0547/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Als Wahltag für die Europawahl in Deutschland hat die Bundesregierung Sonntag, den 09. Juni 2024, bestimmt. Den gleichen Tag hat die Landesregierung als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen festgelegt.

 

Ferner wird davon ausgegangen, dass alle amtsangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 1 Abs. 2 LKWO M-V dem Amt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses übertragen. Entsprechende Vorlagen werden vorbereitet.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 LKWG M-V wird die kommunale Wahlleitung und ihre Stellvertretung von der Vertretung gewählt. Bei einer Aufgabenübertragung gemäß § 1 Abs. 2 LKWO M-V tritt der Amtsausschuss an die Stelle der Vertretung. Nach § 7 Abs. 3 LKWG M-V dürfen Bewerberinnen oder Bewerber und Vertrauenspersonen nicht Mitglied der Wahlorganisation sein.

 

Nach § 10 LKWG M-V ist ein Wahlausschuss zu bilden. Den Wahlausschuss bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende oder der Wahlleiter als Vorsitzender und vier bis acht weitere Mitglieder. Die Anzahl wird von der Vertretung festgelegt.

 

Der bisherige Wahlausschuss bestand aus 5 weiteren Mitgliedern.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Wahlleitung und Stellvertretung

Der Amtsausschuss wählt Herrn Lars Sperling zum Gemeindewahlleiter.

Der Amtsausschuss wählt Frau Anja Surkamp zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters.

 

  1. Anzahl der weiteren Mitglieder im Gemeindewahlausschuss

Der Amtsausschuss legt die Anzahl der weiteren Mitglieder auf fünf fest.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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