Beschlussvorlage - 4/1557/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anlass für die Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind die Anfragen von Einzelhandelsbetrieben zur Ansiedlung innerhalb des Stadtgebietes. Der Standort an der Dassower Straße ist bisher etabliert. Es gibt Begehren zur Umsiedlung an andere Standorte, um eine Ausgewogenheit in der Stadt zu erreichen, andere favorisierte Standorte zu nutzen oder überhaupt Entwicklungsmöglichkeiten zu haben.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreter stimmen der in der Anlage befindlichen Aufgabenstellung zur Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Schönberg zu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot eines Gutachters zu beauftragen.

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Finanz. Auswirkung

 

Gutachterkosten sind im Haushalt 2024 vorgesehen.

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Anlagen

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