Beschlussvorlage - 3/0183/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Verkehrskonzept der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen (siehe Auszug) wird in der Straße des Friedens die wechselseitige Aufstellung von mobilen Hindernissen (beispielsweise Poller oder Blumenkübel) als mittelfristige Maßnahme vorgeschlagen. Über diese Umsetzung soll nunmehr beraten und entschieden werden. Langfristig sieht das Verkehrskonzept hierzu eine Verschwenkung der Verkehrsführung durch eine bauliche Verziehung der Fahrbahn im vorderen Ortsbereich vor.

 

Die Straße des Friedens ist verkehrsberuhigt, d.h. sie liegt in einer 30 km/h-Zone. Die Standorte der mobilen Hindernisse (Blumenkübel - siehe Flurkarte) wurden im Rahmen eines Ortstermines mit Herrn Priewe und Herrn Hillbrecht von der Amtsverwaltung festgelegt. Bei der Auswahl der Standorte wurden die Fahrbahnbreite, die vorhandene Beleuchtung und eine möglichst geringe Beeinträchtigung von vorhandenen Grundstückszufahrten berücksichtigt.

Achtung: Die Stadt Dassow hat seinerzeit einen ca. 2m breiten Streifen (Markierung auf Flurkarte) vor den Grundstücken Straße des Friedens 1a - 1f als verkehrsbegleitende Straßenfläche erworben. In der Örtlichkeit ist dieser Streifen lediglich wassergebunden und für den Verkehrsteilnehmer schlecht als Straßenfläche erkennbar.

 

Die Kostenschätzung für 2 Stck. wetterfeste Blumenkübel (Größe ca. 100 x 50 x 50cm) mit entsprechenden Warntafeln, Bepflanzung und Straßenmarkierungen liegen bei ca. 1.800 € (brutto). Die Haushaltsmittel stehen unter dem Konto 54104.0820 zur Verfügung. Für die Aufstellung der Blumenkübel wird keine verkehrsrechtliche Anordnung des LK NWM benötigt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Dassow beschießt, zwei Blumenkübel mit entsprechenden Warntafeln, Bepflanzung und Straßenmarkierungen zur Verkehrsberuhigung in der Straße des Friedens in Rosenhagen zu beschaffen und aufzustellen. Die Bürgermeisterin wird mit der Entscheidung zur Art und Ausführung der Blumenkübel beauftragt. Die Durchführung des Vergabeverfahrens, einschließlich der Zuschlagsentscheidung, wird an das Amt delegiert.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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