Informationsvorlage - 1/0552/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Finanz- und Personalausschuss hat um die Vorlage der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten gebeten.

Die Dienstvereinbarung ist am 07.12.2023 in Kraft getreten und setzt den Rahmen für das Arbeiten außerhalb der Dienstgebäude.

Die Genehmigung ist antragsgebunden und setzt die Abstimmung mit der jeweiligen Fachbereichsleitung sowie die Verpflichtung der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und eine Erklärung zu Daten- und Informationsschutz voraus.

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Anlagen

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