Beschlussvorlage - 2/0443/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Bäckerei A.Schwabe aus Schönberg verzichtet auf die Erstattung der Rechnung vom 07.02.2023 und möchte den Betrag in Höhe von 507,49€ gern an die Gemeinde spenden.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 bis 1.000 Euro zu treffen.

 

Aufgrund der vorangeschrittenen Zeit hat der Bürgermeister, nach § 38 Abs. 4 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V, bereits eine Eilentscheidung getroffen.

 

Diese ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Gemeinde Selmsdorf genehmigt die getroffene Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 12.12.2023

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...