Beschlussvorlage - 2/0443/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Entscheidung
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16.01.2024
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Sachverhalt
Die Bäckerei A.Schwabe aus Schönberg verzichtet auf die Erstattung der Rechnung vom 07.02.2023 und möchte den Betrag in Höhe von 507,49€ gern an die Gemeinde spenden.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 bis 1.000 Euro zu treffen.
Aufgrund der vorangeschrittenen Zeit hat der Bürgermeister, nach § 38 Abs. 4 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V, bereits eine Eilentscheidung getroffen.
Diese ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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459,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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515,3 kB
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