Beschlussvorlage - 2/0398/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Entscheidung
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16.01.2024
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Sachverhalt
Auf dem Selmsdorfer Dorffest (04. - 06.08.2023) wurden bei dem Stand der Firma "Kaffeerösterei Fehling e.K." Verzehrbons für Speise und Getränke im Wert von 281,00 € eingelöst. Herr Andreas Behn (Inhaber der Firma) möchte diesen Betrag gern der Gemeinde Selmsdorf spenden.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen.
Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.
