Beschlussvorlage - 2/0398/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Auf dem Selmsdorfer Dorffest (04. - 06.08.2023) wurden bei dem Stand der Firma "Kaffeerösterei Fehling e.K." Verzehrbons für Speise und Getränke im Wert von 281,00 € eingelöst. Herr Andreas Behn (Inhaber der Firma) möchte diesen Betrag gern der Gemeinde Selmsdorf spenden.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden,

Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

  Der Hauptausschuss der Gemeinde Selmsdorf beschließt, die Spende von Herrn Andreas Behn (Inhaber der "Kafferösterei Fehling e.K.") i.H.v. 281,00 € anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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