Beschlussvorlage - VO/4/312/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Gewerbliche Ferienhausanlage auf dem Priwall
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.12.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Änderungsbereich ist in der Anlage im Maßstab 1:5000 dargestellt und umfasst
Bereiche der Gemarkungen Trave und Dassower See zwischen Mecklenburger
Landstraße und Dünenweg.
Folgende
Nutzungen sind derzeit Vorhanden: Jugenfreizeitstätte, Zeltplatz des
Kurbetriebes Travemünde, Priwall-Campingplatz, Wochenendhaussiedlung,
Minigolfanlage und stehende gebäude des ehemaligen Krankenhauses, wobei 2 das
Außenmagazin der Stadtbibliothek Lübeck sind.
Im
Flächennutzungsplan sind bisher folgende Nutzungen dargestellt: Sonderbaufläche
Campingplatz, Gemeinbedarfsfläche Jugendheim/ Heim sowie Grünfläche mit
Zweckbestimmung Zeltplatz und Wald.
Ziel
der 59. Änderung ist die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung einer gewerblichen Ferienhausanlage auf
dem Priwall bei einer GRZ von 0,2 zu schaffen. Parallel werden die
vorhabenbezogenen Bebauungspläne für die Dörfer 1-6 erstellt.
Insgesamt
sind rund 130 freistehende Ferienhäuser in dänischer Bauweise unterschiedlicher
Haustypen und Größen mit einer Kapazität von ca. 900 Betten vorgesehen.
Vorhabenträger ist die Projektgesellschaft Priwall Strand mbH mit den Partnern
Planet-Haus GmbH, Rellingen, der Bauträgergesellschaft IHB Wismar sowie
Glücksburger Konzepte, Glücksburg.
Weitere
grundsätzliche städtebauliche Ziele der Entwicklung sind:
- Erweiterung
der vorhandenen Anbindung an die Mecklenburger Straße als Hauptzufahrt
- Erhalt
bestehender gehölzstrukturen, soweit mit dem städtebaulichen konzept
vereinbar
- Entwicklung
der Anlage in Form von 6 Dörfern sowie Gliederung in einen östlichen und
westlichen Teil mit jeweils 3 Dörfern
- Berücksichtigung
von Ferienhäusern unterschiedlicher Größe
- Gestaltung
des Erschließungskonzeptes, dass keine Durchfahrten möglich sind
- Verkehrsberuhigung
in den Dörfern durch Anlage von Stichstraßen
- Herstellung
einer Stellplatzanlage an der Hauptzufahrt für Besucher und Gäste
- Fußläufige
Durchgängigkeit des Gebietes für die Öffentlichkeit.
Die
59. Änderung des FNP enthält die Ausweisung als Sondergebiete, die der Erholung
dienen (Ferienhäuser).
Grünflächen
sind mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz ausgewiesen.
Im
Umweltbericht werden die wesentlichen Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Klima
und Mensch betrachtet.
Auf
Grundlage der biologischen Gutachten ergibt sich die Schlussfolgerung, dass
erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen für seltene Tierarten
auszuschließen bzw. im Gebiet auszugleichen sind.
Das
Landschaftsbild wird besonders erheblich in landschaftlich naturnah geprägten
Bereichen gestört und macht eine qualitativ hochwertige landschaftliche
Neugestaltung im künftigen Baugebiet notwendig.
Die
Auswirkungen auf das Klima sind unerheblich.
Auswirkungen
auf den Menschen, in diesem Punkt unter der Betrachtung des Schutzes vor Lärm
und Schadstoffen, ergeben, dass dieses Vorhaben eine Verkehrszunahme unter den
für Lübeck prognostizierten 10 % verursacht und als unerheblich eingestuft
wird. Die Umgestaltung der Mecklenburger Straße wird grundsätzlich empfohlen,
aus dieser Maßnahme heraus besteht aber keine verkehrsplanerische
Notwendigkeit.
Sämtliche
zugegangene Unterlagen stehen im Bauamt, Dassower Straße sowie zur Sitzung zur
Einsicht zur Verfügung.
