Beschlussvorlage - 2/0437/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Herr Dirk Schroeter hat am 16.11.2023 einen Betrag von 100,00€ an die Jugendfeuerwehr Harkensee gespendet. Der Betrag wurde in bar übergeben und in der Amtskasse eingezahlt.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00€ - 1.000,00€ zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die oben aufgeführte Spende i.H.v 100,00€ von Herrn Dirk Schroeter anzunehmen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...