Beschlussvorlage - VO/4/314/2005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Teilflächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst ist nur in teilgenehmigt worden.

Der Beitrittsbeschluss für diesen Teilbereich ist gefasst worden.

 

Ausgenommen von der Genehmigung waren die Sonderbaufläche im südlichen Teil des Ortsteiles Brook, da keine besondere Zweckbestimmung ausgewiesen war,  und ein Teil der Gemischten Bauflächen (M) im Ortsteil Warnkenhagen.

 

Die Fortführung dieses Verfahrens war in der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst noch nicht abgeschlossen und soll nun nach Fusion in die Gemeinde Kalkhorst fortgeführt werden.

 

An der Absicht zur Entwicklung des Gutshauses Brook für den Fremdenverkehr wird festgehalten aber die Darstellungen präzisiert. Insofern werden westliche Bereiche als Wohnbauflächen, die östlichen Bereiche als Sondergebiet nach § 10 BauNVO (Ferienhäuser) oder nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet für Fremdenbeherbergung ausgewiesen. Der ehemalige Gutshof wird als Gemischte Baufläche (M) überplant. 

 

In Warnkenhagen wird nach heutiger Kenntnis eine Entwicklung von Gemischten Bauflächen kaum zu erwarten sein. Daher wird dieser Bereich zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Aufgrund dieser Änderung ist das Verfahren zu führen. Die Gemeinde Kalkhorst beteiligt hiermit die Träger öffentlicher Belange und bittet um Stellungnahme bis zum 20. Dezember 2005. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zur Fortführung des o. g. Verfahrens der Gemeinde Kalkhorst keine Bedenken sowie Hinweise vorzubringen.

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