Beschlussvorlage - VO/4/314/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung und Abschluss des verfahrens für den teilgenehmigten Teilflächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst
hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.12.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Teilflächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst ist nur in
teilgenehmigt worden.
Der
Beitrittsbeschluss für diesen Teilbereich ist gefasst worden.
Ausgenommen
von der Genehmigung waren die Sonderbaufläche im südlichen Teil des Ortsteiles
Brook, da keine besondere Zweckbestimmung ausgewiesen war, und ein Teil der Gemischten Bauflächen (M) im
Ortsteil Warnkenhagen.
Die
Fortführung dieses Verfahrens war in der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst noch
nicht abgeschlossen und soll nun nach Fusion in die Gemeinde Kalkhorst
fortgeführt werden.
An der
Absicht zur Entwicklung des Gutshauses Brook für den Fremdenverkehr wird
festgehalten aber die Darstellungen präzisiert. Insofern werden westliche
Bereiche als Wohnbauflächen, die östlichen Bereiche als Sondergebiet nach § 10
BauNVO (Ferienhäuser) oder nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet für
Fremdenbeherbergung ausgewiesen. Der ehemalige Gutshof wird als Gemischte
Baufläche (M) überplant.
In
Warnkenhagen wird nach heutiger Kenntnis eine Entwicklung von Gemischten
Bauflächen kaum zu erwarten sein. Daher wird dieser Bereich zukünftig als
Wohnbaufläche dargestellt.
Aufgrund
dieser Änderung ist das Verfahren zu führen. Die Gemeinde Kalkhorst beteiligt
hiermit die Träger öffentlicher Belange und bittet um Stellungnahme bis zum 20.
Dezember 2005.
