Beschlussvorlage - 2/0451/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2024 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter und der Vorberatungen des Finanzausschusses aufgestellt. Weitere Erläuterungen erfolgen am Sitzungsabend.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt/ die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen gemäß GemHVO.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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