Beschlussvorlage - 2/0452/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Haushaltsjahr 2024 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einnahmepotentiale ein Haushaltsausgleich erneut nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 Siehe Konzept

 

 

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Anlagen

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