Beschlussvorlage - 4/1529/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ernst-Thälmann-Straße" der Gemeinde Selmsdorf
- Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes sowie die Betiligung der Öffentlichkeit -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Deborah Horn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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18.01.2024
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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01.02.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Selmsdorf hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 sowie die damit einhergehende 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen geschaffen werden.
Das Bauleitplanverfahren wird als Regelverfahren (Parallelverfahren) durchgeführt, sodass eine zweistufige Beteiligung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen ist. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Der Vorentwurf soll nun für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in den zuständigen Gremien der Gemeinde Selmsdorf beraten und beschlossen werden.
Der Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung für die Änderung des Flächen-nutzungsplans sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den Vorentwurf der 11. Än-derung des Flächennutzungsplans. Die in der Anlage befindlichen Unterlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfs im Amt Schönberger Land sowie im Internet durchgeführt werden.
3. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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734,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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