Beschlussvorlage - 4/1561/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Selmsdorf zum Vorhaben " Basisbauabschnitt BA 7/8 Süd und BA 7 West der Deponie Ihlenberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Deborah Horn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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18.01.2024
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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01.02.2024
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Sachverhalt
Die Vorhabenträgerin, die IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, Ihlenberg 1, 23923 Selmsdorf, beantragt bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), die Zulassung der Basisbauabschnitte (BA) BA 7/8 Süd und BA 7 West. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Die IAG reichte den Antrag in diesem Planfeststellungsverfahren ursprünglich im August 2022 beim StALU WM ein. Die Antragstellung erfolgte in Anknüpfung an den Scoping-Termin vom 15.10.2020. Auf der Grundlage der Vollständigkeitsprüfung durch das StALU WM überarbeitete die IAG die Antragsunterlagen und reichte die überarbeitete Fassung im November 2023 ein.
Das Vorhaben „Basisbauabschnitt BA 7/8 Süd und BA 7" beinhaltet eine Änderung der Deponie Ihlenberg und ihres Betriebes durch die Erschließung (Nutzbarmachung) der Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West zwecks Fortsetzung des Ablagerungsbetriebs auf dem insoweit verändert zugeschnittenen Deponieabschnitt 7 (DA 7) im Bereich der besagten Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West unter geänderten technischen Bedingungen.
Mit dem Vorhaben soll der DA 7 derart zugeschnitten werden, dass er sich zukünftig auch auf die Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West erstreckt. Dort soll eine deponieverordnungskonforme Basisabdichtung für die Deponieklasse (DK) III realisiert werden, welche die weitere Ablagerung von DK-III-Abfällen auf der Deponie Ihlenberg in dem entsprechend verändert zugeschnittenen DA 7 im Bereich der Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West ermöglicht.
Der BA 7/8 Süd liegt in südlicher Fortsetzung der bestehenden BA 7 und BA 8, während der BA 7 West westlich des bestehenden BA 7 auf einer Fläche gelegen ist, auf der vorübergehend eine temporäre Reifenreinigungsanlage betrieben wurde. Vor dem Beginn der beabsichtigten Ablagerungen müssen die besagten Basisbauabschnitte der Deponie Ihlenberg so hergerichtet werden, dass sie zum Ablagerungsbeginn den geltenden Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) entsprechen. Hierfür soll im Bereich des BA 7 West auch die temporäre Reifenreinigungsanlage, die aufgrund angepasster Betriebswegeführung nicht mehr im Betrieb ist, zurückgebaut werden.
Der Deponiestandort Ihlenberg 1 in 23923 Selmsdorf befindet sich etwa auf halber Strecke zwischen den Ortschaften Selmsdorf und Schönberg, südlich der Bundesstraße 104. Die bauliche Errichtung der Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West betrifft die folgenden Flurstücke:
Gemarkung: Selmsdorf
Flur: 4
Flurstück: 40, 44, 45, 46, 47 und 49
Für das in Rede stehende Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt gemäß §§ 72 und 73 VwVfG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 UVPG wird festgestellt, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.
Die Antragsunterlagen einschließlich des UVP-Berichts liegen einen Monat zu den angegebenen Zeiten im
1. StALU WM, Abteilung 5 lmmissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin im 1. Obergeschoss
montags bis donnerstags 7:30 - 15:30 Uhr
freitags 7:30 - 12:00 Uhr
2. Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, Fachbereich 4 Bauen und Gemeindeentwicklung, im 1. Obergeschoss, Zimmer 205
montags und mittwochs 9:00 - 12:00 Uhr
dienstags und donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus erfolgt die Zugänglichmachung der Antragsunterlagen einschließlich des UVP-Berichts online über die Homepage des StALU WM
https://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse Bekanntmachungen/
im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Süd DI< III lhlenberg"
https://www.uvp-verbund.de/portal/
