Beschlussvorlage - 1/0561/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bundesregierung hat Sonntag, den 09. Juni 2024, als Wahltag für die Europawahl in Deutschland bestimmt. Die Landesregierung hat diesen Tag zugleich als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen festgelegt.

 

Zur Vorbereitung der Wahlen sind nachfolgende grundlegende Beschlüsse notwendig:

 

a) Wahrnehmung von Aufgaben durch das Amt

 

Gemäß § 1 Abs. 2 LKWO M-V kann jede amtsangehörige Gemeinde durch Beschluss der Gemeindevertretung die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt übertragen.

 

Eine solche Übertragung hat es für die Kommunalwahlen 2014 und 2019 gegeben.

 

b) Einteilung in Wahlbereiche

 

Gemäß § 61 Abs. 2 LKWG M-V können Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Nach Abs. 3 entscheidet die Vertretung über Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche.

 

Bisher wurde immer nur ein Wahlbereich für das Wahlgebiet gebildet.

 

c) Termin einer möglichen Stichwahl auf Kommunalebene

 

Gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V findet eine Stichwahl zwei Wochen nach der Wahl statt. Die Vertretung kann diesen Termin durch Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben.

 

Als Termin für eine mögliche Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird der 23. Juni 2024 vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

a) Wahrnehmung von Aufgaben durch das Amt:

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Schönberger Land zu übertragen.

 

b) Einteilung in Wahlbereiche

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, für das Wahlgebiet zur Wahl der Gemeindevertretung am 09. Juni 2024 einen Wahlbereich zu bilden.

 

c) Termin einer möglichen Stichwahl auf Kommunalebene

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, als Termin für eine mögliche Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters den 23. Juni 2024 festzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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