Beschlussvorlage - 1/0557/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer/eines Zweiten stellv. Bürgermeister/in der Stadt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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01.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Michael Heinze hat sein Mandat als Stadtvertreter aus persönlichen Gründen zum 04.12.2023 niedergelegt. Da Herr Heinze die Funktion des Zweiten stellv. Bürgermeisters inne hatte, ist eine Neuwahl erforderlich.
Gemäß § 40 der Kommunalverfassung M-V wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte die Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte (mind. 10) der Stimmen aller Stadtvertreter erhält.
Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Bewerber erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur ein Bewerber zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Bewerbern findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Bürgermeister zu ziehen ist.
