Beschlussvorlage - 2/0453/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundlage für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2024/2025 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2024 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen.

 

Der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025 wurde gemäß den Mittelanforderungen der Einrichtungen und der Fachbereiche aufgestellt. Die empfohlenen Änderungen aus den beiden Beratungen der Gemeindevertretung und des Haupt- und Finanzausschusses wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Kreisumlage wurde gemäß der Ankündigung der Landrätin mit 40% berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 nebst Anlagen gemäß GemHVO-Doppik M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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