Informationsvorlage - 2/0454/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2024 hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 82 (1) KVM-V angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024 eine hauswirtschaftliche Sperre gem. § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zur Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um 10.469 € zu sichern.

Die Gemeindevertretung ist gem. § 51 (3) KV M-V über die hauswirtschaftliche Sperre, die Inanspruchnahme gesperrter Beträge oder die Aufhebung der Sperre unverzüglich zu unterrichten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...