Beschlussvorlage - 2/0427/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 16.08.2022 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine beschlossen.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind Satzungsänderungen vom Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Ferner sind sie der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Seitens der Amtsverwaltung liegt hierzu ein Versäumnis vor, was eine Aufhebung des Beschlusses vom 16.08.2022 erforderlich macht.

 

Die 2. Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine muss somit erneut beschlossen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses (2/0287/2022) vom 16.08.2022 über die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

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Anlagen

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