Beschlussvorlage - 4/1562/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Menzendorf ist die Ausstattung mit Löschwasser als unzureichend anzusehen. Eine Löschwasserentnahme über Hydranten aus dem Trinkwassernetz ist derzeit nur in Lübsee möglich, da nur hier 2 Hydranten die erforderliche Leistung von mind. 48m³ pro Stunde für die Dauer von 2 Stunden leisten. Alle anderen Hydranten im Gemeindegebiet decken den erforderlichen Löschwasserbedarf nicht ab. Somit muss die Entnahme aus Seen und Teichen (z.B.: Menzendorfer See, Rottensdorfer Teich, kleiner Teich bei Möckelmost etc.) erfolgen. Keine Entnahmestelle entspricht den aktuellen DIN-Normen. Im Brandeinsatz - nach ersten Maßnahmen aus begrenzten dezentralen Entnahmestellen (Hydranten, kleine Teiche) - muss in weiten Teilen der Gemeinde Löschwasser über lange Wegestrecken aus dem Menzendorfer See gefördert werden. Für eine schnelle Brandbekämpfung soll die Entfernung vom Brandobjekt zur Entnahmequelle aber nicht mehr als 300 m betragen. Wird diese Wegstrecke überschritten, hat dies u.a. auch zur Folge, dass Baugenehmigungen mangels Löschwasser verwehrt werden, was letztlich Stagnation und Verfall für Ortsteile, in denen der Löschwassergrundschutz mit 48m³/h für 2h nicht abgesichert ist, bedeutet. 

Im Rahmen des seit etwa 2018 eingeleiteten und nach wie vor anhaltenden Prozesses zur Verbesserung der Löschwasserversorgung in der Gemeinde Menzendorf sollen weitere Bereiche mit Löschwasser erschlossen werden.

Hierfür wird der Gemeinde Menzendorf zur Verbesserung und Sicherstellung der Löschwassersituation empfohlen, folgende Löschwasserentnahmestellen zu verbessern bzw. herzustellen:

 

Neubau von zwei Löschwasserbrunnen nach DIN nebst Aufstellfläche

- in Lübeseehagen (Dorfstraße Einmündung Retelsdorfer Weg) und

- in Menzendorf Ausbau

Kostenschätzung je Brunnenbohrung: 30.155,-€ netto, zzgl. Stromanschluss 5.500,-€ netto je Brunnen

sowie die Errichtung einer Saugstelle nach DIN nebst Aufstellfläche

- am Teich in Rottensdorf und

- am See in der Seestraße.

Kostenschätzung je Aufstellfläche: 5.690,- € netto

Kostenschätzung je Saugleitung: 11.430,- € netto

 

Die Kostenschätzung liegt als Anlage bei und wurde durch den Wehrführer der Gemeinde Menzendorf erstellt.

 

Die Notwendigkeit der Verbesserung der Löschwassersituation ergibt sich aus den einschlägigen Regelungen bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes, hier insbesondere aus dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in seiner derzeit gültigen Fassung. In der Gemeinde Menzendorf soll es gelingen, die OT Rottensdorf und Menzendorf Ausbau mit einer gesicherten Löschwasserversorgung auszustatten. Im OT Lübseerhagen soll dadurch die Absicherung der zersplitterten Wohnbebauung verbessert werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf fasst den Beschluss zur Verbesserung der Löschwassersituation. Sie beschließt, die erforderlichen Mittel im Haushalt bereit zu stellen und legt eine Prioritätenliste sowie einen zeitlichen Rahmen zur Abarbeitung fest.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

135.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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