Beschlussvorlage - 2/0455/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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07.03.2024
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Sachverhalt
Die Bäckerei A.Schwabe aus Schönberg spendete für den Selmsdorfer Kinderfasching 200 Stück Berliner und bittet um Zusendung einer Spendenbescheinigung i.H.v 299,99 EUR gem. Rechnung vom 28.01.2024.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen.
Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,5 kB
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