Beschlussvorlage - 2/0455/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bäckerei A.Schwabe aus Schönberg spendete für den Selmsdorfer Kinderfasching 200 Stück Berliner und bittet um Zusendung einer Spendenbescheinigung i.H.v 299,99 EUR gem. Rechnung vom 28.01.2024.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Gemeinde Selmsdorf beschließt, die aufgeführte Spende i.H.v. 299,99 EUR von der Bäckerei A.Schwabe aus Schönberg anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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