Beschlussvorlage - 4/1569/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 26.08.2021 wurde dem Grobkonzept für die Bebauung des Flurstückes 3 der Flur 1 der Gemarkung Dorf Lockwisch zur Errichtung von Kleinsthäusern (Tiny House) sowie eines Zentralgebäudes zugestimmt. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, das Bauleitplanverfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchzuführen. Das vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um ein Vorhaben und einen Vorhabenträger handelt.

Ebenso wird es seitens der Verwaltung als wichtig erachtet, im Rahmen des Durchführungsvertrages, der vor Satzungsbeschluss erforderlich ist, die zeitliche Realisierung festsetzen zu können. Damit blockiert sich die Stadt die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten nicht für immer.

Der Vorhabenträger möchte keine zeitliche Bindung und stellt deshalb den Antrag auf ein normales Bauleitplanverfahren (siehe Anlage).

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg stimmt einem normalen Bebauungsplanverfahren für das Vorhaben „Lockwisch Hufe lll“ zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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