Beschlussvorlage - 4/1575/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen e.V. Mecklenburg-Vorpommern (LVPR e.V. M-V) stellte am 25.01.2024 anliegenden Antrag, um gemäß Benutzungs-und Entgeltordnung für die Benutzung der Palmberg-Halle als ortsansässiger Verein gemäß Punkt 2 der Anlage zu § 6 (1) anerkannt zu werden.

Der Nachweis der Mitgliedschaft im LSB M-V und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts liegt für Nachfragen beim Amt bzw. beim Bürgermeister vor.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den LVPR e.V. ab dem 01.03.2024 als ortsansässigen Verein anzuerkennen.

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Finanz. Auswirkung

Beispielrechnung bei 4 Zeiten pro Monat:

Als ortsfremder Verein: 50 € pro Tag = 200 € im Monat (zzgl. MwSt.)

Als ortsansässiger Verein: 21 € pro Tag = 84 € im Monat (zzgl. MwSt.)

 

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Anlagen

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