Beschlussvorlage - 2/0458/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Karsten Eggert (Firma mediakonsum aus Schönberg) verzichtet auf die Begleichung der Rechnung i.H.v. 83,30 EUR (siehe Anlage) und möchte den Betrag gern an die Feuerwehr der Stadt Schönberg spenden. Er bittet um Ausstellung einer Spendenbescheinigung.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die

Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die aufgeführte Spende von Herrn Karsten Eggert (Firma mediakonsum) i.H.v. 83,30 EUR anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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