Beschlussvorlage - 2/0425/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
19.03.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lüdersdorf
|
Entscheidung
|
|
|
19.03.2024
|
Sachverhalt
Gemäß § 12 a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) können abgabeberechtigte Körperschaften in der Satzung bestimmen, dass die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, die Abgabenberechnung, die Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden sowie die Entgegennahme der zu entrichtenden Abgaben von einem damit beauftragten Dritten wahrgenommen werden. Der Dritte darf nur beauftragt werden, wenn die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Prüfung nach den für kommunalen Körperschaften geltenden Vorschriften gewährleistet sind.
Für die Abrechnung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes wäre so eine Aufgabenübertragung auf den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen (ZVG) denkbar, da dieser bereits das Abrechnungsprogramm sowie die für die Abrechnung erforderlichen GIS-Daten stellt.
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat bereits in seiner Sitzung vom 29.06.2023 die Übertragung der Abrechnung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes auf den Zweckverband Grevesmühlen einstimmig befürwortet.
Für die Übertragung der Aufgaben auf den Zweckverband Grevesmühlen ist eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erforderlich.
Ferner ist beabsichtig einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Gesamtwerk aller Gemeinden/Städte mit dem ZVG abzuschließen, wobei die Vertragsaufkündigung einer Gemeinde/Stadt das gesamte Vertragswerk auflöst.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt die entsprechenden vertraglichen Regelungen zu treffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
261,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
200,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
183,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
374,8 kB
|
