Beschlussvorlage - 2/0403/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 18.236,86 €, die im wesentlichen (18.036,70 €) durch Abschreibungen verursacht werden. Die Deckung vorgenannter Überschreitungen erfolgt vollständig durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge. Übersichten über die noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roduchelstorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 30.10.2023.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 35.327,27 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich damit auf -327.341,80 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 18.236,86 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Deren Deckung erfolgt vollständig durch Minderaufwendungen/Mehrerträge.

 

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2022.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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