Beschlussvorlage - 2/0460/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Feuerwehr der Gemeinde Grieben hat von der Firma Mebak (Metallbau GmbH Schönberg) eine Sachspende in Form einer Feuerschale erhalten.

Die Firma bittet um Ausstellung einer Spendenbescheinigung i.H.v. 297,50 EUR.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Grieben vom 17.11.2020 entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen unter 100,00 EUR.

 

Da die aufgeführte Spende diesen Betrag überschreitet, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spende zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grieben beschließt, die aufgeführte Spende im Wert von 297,50 € von der Firma Mebak anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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