Beschlussvorlage - 2/0460/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grieben
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Entscheidung
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14.03.2024
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Sachverhalt
Die Feuerwehr der Gemeinde Grieben hat von der Firma Mebak (Metallbau GmbH Schönberg) eine Sachspende in Form einer Feuerschale erhalten.
Die Firma bittet um Ausstellung einer Spendenbescheinigung i.H.v. 297,50 EUR.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die
Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Grieben vom 17.11.2020 entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen unter 100,00 EUR.
Da die aufgeführte Spende diesen Betrag überschreitet, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spende zu treffen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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317,6 kB
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