Beschlussvorlage - 3/0193/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Selmsdorf hat in Ihrer Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Selmsdorf und über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung in der Anlage 1: Verteilung der Wahlplakate in der Gemeinde Selmsdorf sowie deren Ortsteile, den Standort:

 

  Selmsdorf Schulstraße, gegenüber Hausnummer 6, Grünfläche Sporthalle) festgelegt.

Die Sporthalle ist für die Kommunal- und Europawahl 2024 ein Wahllokal. Im Umkreis von Wahllokalen darf nicht plakatiert werden. Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde Selmsdorf eine Änderung der Satzung und einen neuen Standort zu wählen. Vorschlag ist der Standort in Selmsdorf  Am Wiesengrund gegenüber Netto Markt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die 1. Satzung zur Änderung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Selmsdorf und über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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