Beschlussvorlage - 4/1622/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Satzungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ der Stadt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Deborah Horn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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11.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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16.04.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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30.04.2024
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Sachverhalt
Der Abwägungsvorschlag zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ sowie die Satzung 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ der Stadt Dassow wurden von der Stadtvertretung Dassow am 12.12.2023 beschlossen. Das Abwägungsergebnis wurde den beteiligten Ämtern mitgeteilt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan nicht bekannt gemacht werden kann und die Abwägung zu wiederholen ist, und zwar mit dem Ergebnis der Rücknahme der Baugrenzen der Flurstücke Fl.-St. 45, 48, 49, 50 in den Wurzelbereichen des vorhandenen Baumbestandes.
„Ein Baufenster im Wurzelschutzbereich von gesetzlich geschützten Bäumen steht einer naturschutzrechtlichen Bestimmung entgegen, da das Bauen im Wurzelschutzbereich eine verbotene Handlung im Sinne des § 18 Abs. 2 NatSchAG M-V darstellt. Dieses rechtliche Hindernis erweist sich auch als dauerhaft, da objektiv eine Ausnahmelage nicht gegeben ist. Die Baufenster sind daher außerhalb der Wurzelschutzbereiche anzuordnen, sodass die Bäume nicht geschädigt werden. Andernfalls ergibt sich möglicherweise eine rechtliche Unwirksamkeit des B-Plans mangels Erforderlichkeit (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) …“
Der Satzungsbeschluss ist noch nicht bekanntgemacht worden, sodass der Bebauungsplan auch noch nicht in Kraft getreten ist.
Aus diesem Grund sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:
1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.12.2023
2. Aufhebung des Abwägungsbeschlusses vom 12.12.2023
3. Erneuter (einschließlich Ergänzung) Abwägungsbeschluss
4. Erneuter Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Dassow beschließt auf Grund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ) im Stand der am Tag des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung den Satzungsbeschluss über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ der Stadt Dassow vom 12.12.2023 aufzuheben.
